Dr. Matthias Helm

Rechtsanwalt

Die Tätigkeit von Dr. Matthias Helm umfasst die Beratung und Vertretung in- und ausländischer Mandanten im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts, des projektspezifischen Bau- und Architektenrechts und des immobilienspezifischen Bank- und Gesellschaftsrechts.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der konzeptionellen und vertraglichen Strukturierung und Abwicklung von Immobiliengroßprojekten. In diesem Bereich kann Dr. Matthias Helm auf eine umfangreiche Erfahrung hinsichtlich zahlreicher in der Bundesrepublik Deutschland vollständig von ihm und seinem Team anwaltlich begleiteter Immobiliengroßprojekte zurückgreifen. Die Beratung erstreckt sich dabei vom Ankauf der Liegenschaft und der Strukturierung und Beratung im Rahmen der Finanzierung des Projektentwicklers, bis hin zur vollständigen Erstellung und Verhandlung komplexer Projektverträge (Architektenverträge, Planerverträge, Projektsteuerungsverträge und Werkverträge) und schließlich zum Verkauf des Projekts in Form von asset oder share deals. Zu den Mandanten von Dr. Matthias Helm gehören zahlreiche namhafte Immobilienprojektentwickler, immobilienfinanzierende Großbanken, mittelständische Unternehmen und Industrieunternehmen.

Im Immobilienwirtschaftsrecht liegt ein Schwerpunkt von Dr. Matthias Helm in der Beratung und Vertretung bei komplexen Grundstückstransaktionen sowie in der immobilienspezifischen Finanzierungsberatung. Dr. Matthias Helm berät insbesondere Banken im Rahmen von immobilienspezifischen Projektcontrollings, die von Banken in Vorbereitung eines Finanzierungsvertrages durchgeführt werden.

Studium
in München und Freiburg

Promoviert
im Zivilrecht

Anwaltszulassung
1973

Mitglied
der DIS Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.

Fremdsprachen
Englisch, Französisch

Juristisches Bauprojektmanagement
Gründung von Projektgesellschaften, Grundstücksankauf, Beratung im Bieterverfahren, Vorbereitung und Verhandlung sämtlicher Projektverträge einschließlich der Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge sowie Vorbereitung und Verhandlung der Generalübernehmer- und Unternehmerverträge, Bauträgerverträge, baubegleitende Rechtsberatung für den Auftraggeber, Abverkauf des Projekts

Privates Bau- und Architektenrecht
Vertretung bei erforderlichen Prozess- sowie in Schiedsgutachter- und Schiedsgerichtsverfahren

Immobilienwirtschaftsrecht
Beratung bei Grundstückstransaktionen, Immobilienportfolioan- und Verkäufe, Due Diligence, Facility Management-Verträge, Immobilienfinanzierung, Gestaltung von städtebaulichen Verträgen, Erbbaurechtsverträge

Bankrecht
Kreditrecht und Kreditsicherheitsrecht, moderne Finanzierungsinstrumente, strukturierte Finanzierungen, Bürgschaftsrecht einschließlich Avalmanagement, rechtliches Controlling von Immobilienprojekten im Bankenauftrag

Herausgeber und Mitautor
„Musterhandbuch Bau“ (WEKA)
„Maßtoleranzen im Hochbau – Kontrolle der Bauausführung“ (WEKA)

WAGENSONNER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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