Energie-
wirtschaftsrecht
Im Bereich des Energiewirtschaftsrechts beschäftigen wir uns mit sämtlichen rechtlichen Fragen, die mit Projekten zur Errichtung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, Energiespeichern und Netzen verbunden sind. Im Sinne einer umfassenden Beratung begleiten wir dabei sämtliche Phasen der Entwicklung und Vermarktung von Projekten, bei Erzeugungsanlagen die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie den An- und Verkauf.
Wir beraten zudem bei der energiewirtschaftsrechtlichen Gestaltung und Optimierung von Energieweiterleitung innerhalb von Unternehmensstrukturen sowie bei Contracting und Leasingmodellen von Erzeugungsanlagen. Wir verfolgen dabei einen holistischen Ansatz des juristischen Projektmanagements mit dem Ziel der wirtschaftlichen, technischen und vor allem rechtssicheren Realisierung des Projekts. Wir verfassen keine Romane. Wir entwickeln pragmatische und rechtssichere Lösungswege und sprechen konkrete Empfehlungen aus. Dazu notwendiger Input aus angrenzenden Rechtsgebieten wird teamübergreifend sichergestellt.
Unsere anwaltliche Begleitung umfasst insbesondere:
Projektakquise, Projektentwicklung:
- Verhandlung und Abschluss von Projektentwicklungsvereinbarungen mit Dritten (externe Projektentwickler);
- Verhandlung und Ankauf teilentwickelter Projekte (sowohl zur alleinigen Eigenentwicklung wie auch in Joint-Venture-Strukturen);
- Beratung zu projektübergreifenden allgemeinen Fragen (z.B. Zulassungsfragen für FFA im Außenbereich als aktuelles Beispiel)
- Beratung bei projektübergreifenden Entscheidungshilfen in der Projektentwicklung (z.B. Screening und Bewertung von Genehmigungs-hindernissen auf Ebene der Landesplanung)
Flächensicherung:
- Erstellung und Prüfung von Nutzungsverträgen für Standort-, Trassengrundstücke (inkl. Grundstücke für Netzverknüpfungspunkte)
- Prüfung und Unterstützung bei der Verhandlung von Nachträgen zu bestehenden Verträgen
- Prüfung grundbuchrechtlicher Sachverhalte, insb. Rangfragen und Eintragungshindernissen
- öffentlich- und zivilrechtliche Vertragsgestaltungen mit Grundstückseigentümern, Gemeinden, Netzbetreibern und Banken; davon umfasst sind Pacht- und Nutzungsverträge
Planung und Genehmigung:
- Umwelt-, Planungs- und Baurecht; dies beinhaltet Fragen der Raumordnung, der Bauleitplanung und des Immissionsschutzes sowie Anforderungen des Naturschutzrechtes; Begleitung und Beratung bei Bauleitplanverfahren (PV und Wind) – Angebotsplanung oder vorhabenbezogene Planung, die Aufstellung von Regional- und Bauleitplänen und betreuen alle Formen gerichtlicher Verfahren;
- öffentlich-rechtliche Verträge mit/für Gemeinden z.B. Durchführungsverträge im Rahmen vorhabenbezogener Bebauungspläne, Kostenübernahmeerklärungen, Planungsübernahmevereinbarungen (§ 4b BauGB)
- Begleitung und Beratung in Genehmigungsverfahren (Hauptverfahren nach BImSchG oder LBauO und Nebenverfahren wie z.B. Erlaubnisse nach BNatSchG, WHG)
- Verhandlung von Kreuzungs- und Querungsvereinbarungen
Errichtung und Betrieb:
- juristisches Bauprojektmanagement
- Verhandlung/Prüfung von Generalunternehmer/-Übernehmerverträge und sonstigen Bauleistungsverträgen zur Errichtung von Erzeugungsanlagen sowie der entsprechenden Lieferverträge
- Begleitung der Mängelabwicklung
- Abschluss von Betriebsführungs- sowie Dienstleistungsverträgen
- Prüfung und Verhandlung weiterer projektbezogener Verträge (Vollwartung, Betriebsführung)
- Prüfung und Optimierung von Contracting-Modellen für Energieerzeugungsanlagen
- Prüfung und Verhandlung von Sicherstellungsverträgen (wie z.B. Sicherung und Durchführung von planexternen Ausgleichsmaßnahmen)
- Unterstützung bei Gewährleistungsfällen gegen Hersteller oder Lieferanten
Netzzugang und Vermarktung:
- Unterstützung bei der Erstellung von komplexen Netzzugangsszenarien (Mehrheit von Anlagen/Betreiber, privates Umspannwerk) und zugehöriger Infrastrukturgesellschaften und Verhandlung mit Netzbetreibern
- Laufende Beratung bei Einzelfragen des EEG und der Vergütungsfähigkeit
- Prüfung und Verhandlung von Stromlieferverträgen (onsite/offsite/financial PPA)
- Energiewirtschaftsrechtliche Strukturierung von Energieweiterleitungen innerhalb von Unternehmensstrukturen und deren rechtliche Optimierung, insbesondere im Hinblick auf EEG-Umlage und besondere Ausgleichsregelung
- Rechtliche Begleitung bei der Ausgestaltung von geschlossenen Verteilnetzen und den damit verbundenen Anschlussstrukturen
- Netzanschlussfragen, insbesondere auch zu rechtlichen Fragen bei Anschlussbedingungen an Nieder- und Mittelspannungsnetze
Projektgesellschaft:
- Unterstützung und Beratung bei Gesellschaftsrechtlichen Fragen der Projektgesellschaften (z.B. Gestaltungen bei Aufnahme von Verpächter-Kommanditisten)
- Prüfung und Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Verträgen (z.B. Konsortialvereinbarungen)
- Rechtliche Unterstützung bei Klärung Anforderungen von Finanzierungsgebern
Vermarktung von Erzeugungsanlagen:
- gesellschaftsrechtliche Strukturierung eines Projektes
- Transaktionsverträge zum An- und Verkauf von Unternehmen, Projektgesellschaften oder Unternehmensgegenständen
- Provisionsfragen
- Durchführung rechtlicher Unternehmensprüfungen (Legal Due Diligence) für Investoren und Banken
Sachbearbeitung und Verhandlungen in Englisch sind jederzeit möglich. Wir bieten weiterhin umfassende Prozessvertretung an. Unsere langjährige Erfahrung und umfassende Branchenkenntnis der Erneuerbaren Energien bringen wir als Kanzlei auch im Rahmen unserer Mitarbeit in den Fachgremien PV-Freifläche und PV-Gebäude im BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.V. ein.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Roland Schmidt, Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Philipp Schnell, Senior Associate