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Wir beraten unsere Mandanten mit einem hoch spezialisierten Anwaltsteam auf allen Gebieten des Immobilien- und Baurechts und sind aufgrund der Größe unseres immobilien- und baurechtlichen Beratungsteams sind wir in der Lage, auch sehr komplexe Projekte, Projektentwicklungen und Transaktionen zu begleiten.

Daneben verfügen wir über ein hochspezialisiertes Arbeitsrechtsteam und beraten unsere Mandanten auch in den Bereichen des Erb- und Familienrechts sowie der Unternehmensnachfolge.

Links in der Navigation erfahren Sie mehr über unsere einzelnen Beratungsfelder.

Privates Bau- und
Architektenrecht


Wir vertreten und beraten Mandanten in allen Bereichen des Privaten Bau- und Architektenrechts, sowohl auf Auftraggeber-, wie auch auf Auftragnehmerseite, Firmen und Privatpersonen. Unsere Fachanwälte beraten in allen Disziplinen, von der Vertragsgestaltung bis hin zur Prozessführung, einschl. der Begleitung von Schiedsgerichtsverfahren und Streitschlichtungsverfahren.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Gestaltung von Bauverträgen, wie z.B. GÜ-, GU-, GMP-Verträge und ARGE-Verträge sowohl für den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen
  • Gutachterliche Stellungnahmen, z.B. zur Vorbereitung von strategischen Entscheidungen
  • Baubegleitende Rechtsberatung auch bei Großbauvorhaben
  • Nachtragsmanagement auf Auftraggeberseite, dabei Abwehr von Nachträgen, rechtliche Bewältigung von Störungen des Bauablaufs, Insolvenz von am Bau Beteiligten
  • Insolvenzrechtliche Präventivberatung, Beratung von Insolvenzverwaltern bei der Abwicklung von Bau- und Planerverträgen
  • Nachtragsmanagement für den Auftragnehmer
  • Beratung von Architekten, Ingenieuren und Projektsteuerern bei Vorbereitung und Abschluss der Planerverträge und Projektverträge
  • Durchsetzung von Planerhonoraren (Honorarrecht der Architekten und Ingenieure)
  • Urheberrechtliche Beratung von Auftraggebern und auch Architekten und Ingenieuren
  • Gestaltung und Strukturierung von Sicherheiten am Bau.

Wir vertreten unsere Mandanten auch in komplexen baurechtlichen Prozessen, Berufungsverfahren, umfangreiche Mängelprozesse einschließlich der logistischen Vorbereitung, gerichtliche Beweisverfahren, Schiedsgutachter- und Schiedsgerichtsverfahren.

Öffentliches Baurecht


Wir bieten eine umfassende Beratung in allen Bereichen des Öffentlichen Rechts, die für Immobilien und für die Entwicklung von Grundstücken relevant sind. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung bei der Begleitung von Großprojekten verfügen wir über eine herausragende Expertise insbesondere im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Planfeststellungsrecht, Umweltrecht und Bodenschutzrecht.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Begleitung in Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan), Beratung bei der Schaffung von Baurecht, (gerichtliche) Überprüfung von Bebauungsplänen
  • Beratung in Baugenehmigungsverfahren
  • Beratung in Planfeststellungsverfahren
  • Beratung im Immissionsschutzrecht, z. B. bei Beeinträchtigungen durch Lärm, Feinstaub, Gerüchen oder Erschütterungen
  • Beratung im Umweltrecht, z. B. bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, Hochwasser- und Grundwasserschutz
  • Beratung im Bodenschutzrecht, z. B. bei Altlasten und Bodenkontaminationen
  • Beratung im Erschließungsrecht, Erschließungsbeitragsrecht und Kommunalabgabenrecht, z. B. bei der Erhebung von Beiträgen für Straßen, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
  • Beratung in Enteignungs- und Umlegungsverfahren, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Grundstückswertminderungen
  • Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen, z. B. bei rechtswidriger Verzögerung oder Ablehnung von Bauanträgen
  • Durchführung von Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren, z. B. Verpflichtungsklagen auf Erteilung von Baugenehmigungen, Normenkontrollverfahren zur Überprüfung von Bebauungsplänen

Immobilien-
transaktionen


Wir beraten in- und ausländische Mandanten bei allen Varianten von Immobilientransaktionen, d.h. Asset-Deals, Share-Deals und Sale and Lease Back-Transaktionen. Aufgrund unserer langjährigen Beratungstätigkeit verfügen wir über eine große Branchenkenntnis in allen relevanten Assetklassen, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Büro, Hotel, Einzelhandel und Logistik. Wir begleiten dabei beim Ankauf und Verkauf von Einzelobjekten, Portfolios und komplexer Objekte, wie z.B. Einkaufszentren oder sog. mixed-used Immobilien. Den Umfang der An- und Verkaufsprüfung stimmen wir auf die jeweiligen Bedürfnisse unserer Mandanten ab.

Wir erbringen diese Leistungen mit einem interdisziplinären Team erfahrener Anwälte, deren Arbeit durch zahlreiche Transaktionen in den vergangenen Jahren hervorragend aufeinander eingespielt ist. Kurze Abstimmungswege erlauben uns daher, auch komplexe Transaktionen schnell und effizient vorzubereiten und durchzuführen. Unsere Mandanten haben dabei einen Partner, der die Transaktion federführend begleitet und ihnen als fester Ansprechpartner während der gesamten Dauer des Mandats zur Verfügung steht.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Gründung und Betreuung von Objektgesellschaften, Fonds, Joint-Ventures
  • Erstellen der vorbereitenden Verträge, wie Letter of Intent, Exklusivitäts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Strukturierung des Kauf- und Verkaufsprozesses, Erstellen eines Zeitplanes
  • Beratung des Mandanten in Bieterverfahren, Vorbereitung und Betreuung des Datenraums
  • Käuferseitige und verkäuferseitige due diligence, dabei auch Prüfung baurechtlicher Entwicklungsmöglichkeiten, Erstellen eines Due Diligence Reports auf deutscher und englischer Sprache.
  • Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung der Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträge, in welche die Ergebnisse der Due Diligence berücksichtigt sind
  • Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung der Geschäftsanteilskaufverträge, Abstimmung der Plan- und Zielbilanzen, Neuordnung der Gesellschafterverträge / Bestellung von Geschäftsführern
  • Vorbereitung und Durchführung der Fusionskontrolle beim Bundeskartellamt
  • Vorbereitung, Verhandlung und Ausfertigung der transaktionsbegleitenden Mietverträge, Miet- oder Leasingverträge
  • Beratung des Mandanten bei der Akquisitionsfinanzierung, wie auch bei der Ablösung von Sicherheiten
  • Unterstützung in der post closing-Phase durch Vorbereitung von closing-Vereinbarungen und weitere Begleitung des post-closing-Prozesses

Gewerbliches
Miet-, Pacht-
und Leasingrecht


Wir vertreten und beraten Mandanten in allen Bereichen des Gewerberaummietrechts, des Pachtrechts und des Leasingrechts, sowohl auf Eigentümer als auch auf Nutzerseite, Firmen und Privatpersonen. Zu diesen Gebieten gehören auch affine Gebiete wie das Maklerrecht oder zivilrechtliches Nachbar- und Grundstücksrecht.
Unsere Anwälte beraten von der Vertragsgestaltung bis hin zur Prozessführung.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Gestaltung von Wohnraummietverträgen und Gestaltung und Verhandlung von Gewerberaummietverträgen und von Pachtverträgen für Bestandsflächen und im Rahmen von Immobilienprojektentwicklungen sowohl für den Vermieter/Verpächter, als auch den Mieter/Pächter
  • Gestaltung und Verhandlung von Generalmieterverträgen mit Durchführung von Instandhaltung und Instandsetzung an „Dach und Fach“ durch den Mieter („triple-net-Mietverträge“)
  • Rechtsberatende Begleitung von Umwandlungen und Umstrukturierungen alter Industrieliegenschaften in kleinteilige Vermietung; unsere Beratung erfasst spezielle mietrechtliche Besonderheiten ebenso wie Probleme beim Übergang von der Großenergieversorgung zur Kleinenergieversorgung.
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen
  • Prüfung der Werthaltigkeit von Gewerberaummietverträgen im Rahmen von Immobilientransaktionen („legal due diligence“) unter Einschluß von Verbesserungsmaßnahmen
  • Gutachterliche Stellungnahmen, z.B. zur Vorbereitung von strategischen Entscheidungen
  • Gestaltung von Verträgen für Vermieter als Auftrageber von Leistungen des Facilities-, des Property- und des Assetmanagements; Hausverwalterverträge
  • Immobilienleasing
  • konzeptionelle Erarbeitung von Sale-and-lease-back- und Rückmietkonstruktionen, sowohl bei gewöhnlichen Immobilientransaktionen als auch im Rahmen der Ausschreibung von Neubauvorhaben (vergaberechtliche Begleitberatung)
  • Beratung von Insolvenzverwaltern bei der Abwicklung von Mietverträgen
  • Durchsetzung von Miet-, Pacht- und Leasingansprüchen und deren prozessuale Geltendmachung

Vergaberecht,
Privatisierung
und ÖPP-Modelle


Wir beraten und vertreten öffentliche Auftraggeber und Unternehmen des Baugewerbes sowie des Dienstleistungssektors in allen Bereichen öffentlicher Ausschreibungen einschließlich Privatisierungsmaßnahmen und Gestaltung und Umsetzung von Modellen der öffentlich-privaten Partnerschaft. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern sowie den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte und in Schadenersatzverfahren.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Beratung von öffentlichen Auftraggebern vor, während und nach einer Ausschreibung u.a. nach (EU) VOB/A, VgV und UVgO (Vergleich von Eigenrealisierung und Fremdvergabe, Konzeptionierung der Ausschreibung, Begleitung während des Vergabeverfahrens, Vertretung im Rahmen von Nachprüfungs- und Schadenersatzverfahren)
  • Beratung von Architekten im Rahmen von Wettbewerbsverfahren
  • Beratung von bietenden Unternehmen des Baugewerbes sowie des Dienstleistungssektors bei Vergabeverfahren (Rechtliche Beratung in der Angebotsphase bis zum Zuschlag für die Realisierung) und darüber hinaus bei der Durchführung und Abwicklung des zustande gekommenen Vertrages bzw. bei unterlegenem Bieter im Hinblick auf die Einlegung von Rechtsmitteln
  • Vergaberechtliche Beratung zu Investorenprojekten, insbesondere im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand
  • Beratung und Vertretung von unterlegenen Bietern in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern sowie den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte und in Schadenersatzverfahren
  • Beratung von Kommunen und Privaten (bspw. Fondsgesellschaften) in Privatisierungsverfahren (haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Beratung, Konzeption und Errichtung des neuen Aufgabenträgers, Transaktionsgeschäft)
  • Konzeptionierung und Strukturierung von ÖPP-Modellen (insbesondere Erstellung einer Machbarkeitsstudie; Abstimmung mit den zuständigen Behörden)
  • Vertragliche Gestaltung von Betreiberverträgen
  • Vergaberechtliche Beratung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern, einschließlich sämtlicher verfahrensrechtlicher und prozessualer Schritte

Wohnungs-
eigentumsrecht


Wir beraten und vertreten Wohnungseigentumsgemeinschaften, Hausverwaltungen und einzelne Eigentümer in sämtlichen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts. Ferner zählt die Beratung von Grundstückseigentümern bei der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum zu unseren Schwerpunkten.
Aufgrund unseres immobilienrechtlichen Gesamtspektrums umfasst unsere Beratung auch die Schnittstellen des Wohnungseigentumsrechts mit dem gesamten öffentlichen Recht, dem privaten Baurecht sowie dem Mietrecht.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Aufteilung von neu zu errichtenden und von Bestandsgebäuden in Wohnungseigentum
  • Erstellung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Ausgestaltung von Kaufverträgen unter WEG-rechtlichen Aspekten
  • Vorbereitung von und Teilnahme an Eigentümerversammlungen
  • Beratung bei Auslegung und Anwendung bestehender Gemeinschaftsordnungen
  • Begleitung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unter WEG-rechtlichen Aspekten
  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Geltendmachung von Wohngeldrückständen
  • Beratung und Vertretung der WEG in Zwangsvollstreckungsverfahren
  • Prozessvertretung der WEG, der Hausverwaltung oder einzelner Wohnungseigentümer in sämtlichen WEG-rechtlichen Angelegenheiten

Energie-
wirtschaftsrecht


Im Bereich des Energiewirtschaftsrechts beschäftigen wir uns mit sämtlichen rechtlichen Fragen, die mit Projekten zur Errichtung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, Energiespeichern und Netzen verbunden sind. Im Sinne einer umfassenden Beratung begleiten wir dabei sämtliche Phasen der Entwicklung und Vermarktung von Projekten, bei Erzeugungsanlagen die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie den An- und Verkauf.

Wir beraten zudem bei der energiewirtschaftsrechtlichen Gestaltung und Optimierung von Energieweiterleitung innerhalb von Unternehmensstrukturen sowie bei Contracting und Leasingmodellen von Erzeugungsanlagen. Wir verfolgen dabei einen holistischen Ansatz des juristischen Projektmanagements mit dem Ziel der wirtschaftlichen, technischen und vor allem rechtssicheren Realisierung des Projekts. Wir verfassen keine Romane. Wir entwickeln pragmatische und rechtssichere Lösungswege und sprechen konkrete Empfehlungen aus. Dazu notwendiger Input aus angrenzenden Rechtsgebieten wird teamübergreifend sichergestellt.

Unsere anwaltliche Begleitung umfasst insbesondere:

Projektakquise, Projektentwicklung:

  • Verhandlung und Abschluss von Projektentwicklungsvereinbarungen mit Dritten (externe Projektentwickler);
  • Verhandlung und Ankauf teilentwickelter Projekte (sowohl zur alleinigen Eigenentwicklung wie auch in Joint-Venture-Strukturen);
  • Beratung zu projektübergreifenden allgemeinen Fragen (z.B. Zulassungsfragen für FFA im Außenbereich als aktuelles Beispiel)
  • Beratung bei projektübergreifenden Entscheidungshilfen in der Projektentwicklung (z.B. Screening und Bewertung von Genehmigungs-hindernissen auf Ebene der Landesplanung)

Flächensicherung:

  • Erstellung und Prüfung von Nutzungsverträgen für Standort-, Trassengrundstücke (inkl. Grundstücke für Netzverknüpfungspunkte)
  • Prüfung und Unterstützung bei der Verhandlung von Nachträgen zu bestehenden Verträgen
  • Prüfung grundbuchrechtlicher Sachverhalte, insb. Rangfragen und Eintragungshindernissen
  • öffentlich- und zivilrechtliche Vertragsgestaltungen mit Grundstückseigentümern, Gemeinden, Netzbetreibern und Banken; davon umfasst sind Pacht- und Nutzungsverträge

Planung und Genehmigung:

  • Umwelt-, Planungs- und Baurecht; dies beinhaltet Fragen der Raumordnung, der Bauleitplanung und des Immissionsschutzes sowie Anforderungen des Naturschutzrechtes; Begleitung und Beratung bei Bauleitplanverfahren (PV und Wind) – Angebotsplanung oder vorhabenbezogene Planung, die Aufstellung von Regional- und Bauleitplänen und betreuen alle Formen gerichtlicher Verfahren;
  • öffentlich-rechtliche Verträge mit/für Gemeinden z.B. Durchführungsverträge im Rahmen vorhabenbezogener Bebauungspläne, Kostenübernahmeerklärungen, Planungsübernahmevereinbarungen (§ 4b BauGB)
  • Begleitung und Beratung in Genehmigungsverfahren (Hauptverfahren nach BImSchG oder LBauO und Nebenverfahren wie z.B. Erlaubnisse nach BNatSchG, WHG)
  • Verhandlung von Kreuzungs- und Querungsvereinbarungen

Errichtung und Betrieb:

  • juristisches Bauprojektmanagement
  • Verhandlung/Prüfung von Generalunternehmer/-Übernehmerverträge und sonstigen Bauleistungsverträgen zur Errichtung von Erzeugungsanlagen sowie der entsprechenden Lieferverträge
  • Begleitung der Mängelabwicklung
  • Abschluss von Betriebsführungs- sowie Dienstleistungsverträgen
  • Prüfung und Verhandlung weiterer projektbezogener Verträge (Vollwartung, Betriebsführung)
  • Prüfung und Optimierung von Contracting-Modellen für Energieerzeugungsanlagen
  • Prüfung und Verhandlung von Sicherstellungsverträgen (wie z.B. Sicherung und Durchführung von planexternen Ausgleichsmaßnahmen)
  • Unterstützung bei Gewährleistungsfällen gegen Hersteller oder Lieferanten

Netzzugang und Vermarktung:

  • Unterstützung bei der Erstellung von komplexen Netzzugangsszenarien (Mehrheit von Anlagen/Betreiber, privates Umspannwerk) und zugehöriger Infrastrukturgesellschaften und Verhandlung mit Netzbetreibern
  • Laufende Beratung bei Einzelfragen des EEG und der Vergütungsfähigkeit
  • Prüfung und Verhandlung von Stromlieferverträgen  (onsite/offsite/financial PPA)
  • Energiewirtschaftsrechtliche Strukturierung von Energieweiterleitungen innerhalb von Unternehmensstrukturen und deren rechtliche Optimierung, insbesondere im Hinblick auf EEG-Umlage und besondere Ausgleichsregelung
  • Rechtliche Begleitung bei der Ausgestaltung von geschlossenen Verteilnetzen und den damit verbundenen Anschlussstrukturen
  • Netzanschlussfragen, insbesondere auch zu rechtlichen Fragen bei Anschlussbedingungen an Nieder- und Mittelspannungsnetze

Projektgesellschaft:

  • Unterstützung und Beratung bei Gesellschaftsrechtlichen Fragen der Projektgesellschaften (z.B. Gestaltungen bei Aufnahme von Verpächter-Kommanditisten)
  • Prüfung und Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Verträgen (z.B. Konsortialvereinbarungen)
  • Rechtliche Unterstützung bei Klärung Anforderungen von Finanzierungsgebern

Vermarktung von Erzeugungsanlagen:

  • gesellschaftsrechtliche Strukturierung eines Projektes
  • Transaktionsverträge zum An- und Verkauf von Unternehmen, Projektgesellschaften oder Unternehmensgegenständen
  • Provisionsfragen
  • Durchführung rechtlicher Unternehmensprüfungen (Legal Due Diligence) für Investoren und Banken

Sachbearbeitung und Verhandlungen in Englisch sind jederzeit möglich. Wir bieten weiterhin umfassende Prozessvertretung an. Unsere langjährige Erfahrung und umfassende Branchenkenntnis der Erneuerbaren Energien bringen wir als Kanzlei auch im Rahmen unserer Mitarbeit in den Fachgremien PV-Freifläche und PV-Gebäude im BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.V. ein.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Roland Schmidt, Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Philipp Schnell, Senior Associate

Umweltrecht


Umweltrechtliche Belange sind für uns sowohl wichtige Querschnittsthemen bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen, wie auch als eigene Rechtsmaterie relevant gerade im Bereich von Zulassungsverfahren für Industrieanlagen. Hierunter fallen nicht nur immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren, sondern auch solche nach Berg-, Wasser- und Abgrabungsrecht, gerade für den Abbau von Bodenschätzen und Rohstoffen. Im Spannungsfeld Umweltschutz und Anlagenzulassung unterstützen wir deponie- und abfallrechtliche Vorhaben und bearbeiten dort insbesondere Altlasten- sowie Bodenschutzbelange. Meist beinhaltet die Begleitung von Zulassungsverfahren auch eine Umweltverträglichkeitsbetrachtung sowie eine natur- und artenschutzrechtliche Vorhabenbewertung. Die Zusammenarbeit mit Gutachtern vor allem aus den Bereichen Lärmimmissionen, luftfremde Stoffe, Hydrogeologie und Naturschutz gehört zu unserer Routine. Bei Beratung bestehender Anlagen bildet einen Schwerpunkt unserer Arbeit die Konzessionierung beabsichtigter Anlagenänderungen/-Erweiterungen sowie das dabei anfallende juristische Genehmigungsmanagement, insbesondere in der Zusammenarbeit mit Gutachtern und dem Management der Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligung. Ebenfalls abgedeckt werden Umwelthaftungsfragen sowie diesem Bereich zuzuordnende Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.

Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehört insb.:

  • Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, insbesondere Industrieanlagen
  • Deponie- und Abfallrecht
  • wasserrechtliche Zulassungsverfahren
  • Berg- und sonstiger Rohstoffabbau
  • Zulassung von Verkehrswegen
  • Störfall recht
  • Natur- und Artenschutzrecht
  • Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Bodenschutz-/Altlastenrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Umwelthaftung / Umweltstrafrecht

Joint Ventures – Gesellschaftsrecht


Wir beraten Mandanten im Bereich des Gesellschaftsrechts sowohl im Rahmen der Vertragsgestaltung als auch der Prozessführung. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der immobilienspezifischen gesellschaftsrechtlichen Beratung, d.h. Bereich der Strukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften, der Ausgestaltung der Gesellschaftervereinbarung und Satzungsregelungen und im Bereich der Strukturierung und Betreuung des Erwerbs von Immobilien im Wege von Unternehmenskaufverträgen (share deal).

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei vor allem:

  • Beratung bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Unternehmensumwandlung
  • Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Führungskräften
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
  • Aktien- und Konzernrecht
  • Strukturierung von offenen und geschlossenen Immobilienfonds
  • Private Equity
  • Strukturierung und Betreuung von Unternehmenskäufen auf Verkäufer- und Käuferseite
  • Privatisierungen

Immobilien-
finanzierungen


Wir beraten Mandanten im Bereich des Bankrechts, wobei Mandate im Vordergrund stehen, die einen Bezug zu Immobilien haben. Dabei vertreten wir sowohl Immobilieninvestoren und beraten diese im Rahmen der Vorbereitung und Strukturierung der Finanzierung wie auch finanzierende Banken im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung der Kreditverträge und der Sicherheiten.

Wir erbringen diese Leistungen mit einem Team erfahrener Anwälte, die bereits seit Jahren große Erfahrung in der bankspezifischen Beratung, der Strukturierung der Finanzierungen und der bankseitigen Begleitung von Immobilienprojektentwicklungen haben.

Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Kreditrecht und Kreditsicherheitsrecht, insbesondere im Bereich der Immobilienfinanzierungen
  • Recht der modernen Finanzierungsinstrumente, z.B. SWAPS
  • Recht der strukturierten Finanzierung
  • Recht des Sanierungskredits
  • Bürgschaftsrecht einschließlich Avalmanagement
  • rechtliches Controlling von Immobilienprojekten im Bankenauftrag
  • Gestaltung und Vollzug geschlossener Immobilienfonds

Arbeitsrecht


Unser Beratungsspektrum umfasst sämtliche Aspekte des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dabei vertreten wir schwerpunktmäßig Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer, insbesondere Führungskräfte, in ihren eigenen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Unser Arbeitsrechts-Team berät in allen arbeitsrechtlichen Disziplinen, von der Arbeitsvertragsgestaltung über die Vorbereitung und Begleitung komplexer Umstrukturierungen von Unternehmen bis hin zur Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren. Dabei erarbeiten wir wirtschaftliche und praxisgerechte Lösungen, die sich immer nach den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten richten.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Beratung und Realisation von Unternehmensrestrukturierungen und Betriebsänderungen, einschließlich der Umsetzung damit verbundener Massenentlassungen sowie Mitwirkung an den Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, wie z.B. Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen, Konzeption zeitgemäßer Vergütungssysteme, Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse, Wettbewerbsverbote
  • Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere Unterstützung bei der strategischen Planung und praktischen Umsetzung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen sowie prozessuale Führung von Kündigungsschutzverfahren in allen Instanzen
  • Unterstützung bei allen individualarbeitsrechtlichen Fragen, von dem Ausspruch einer Abmahnung über Fragen der Elternzeit bis hin zur Zeugniserteilung
  • Beratung bei der Umsetzung von gesetzlichen Compliance-Regelungen, Erstellung von betrieblichen Compliance-Richtlinien
  • Arbeitnehmerdatenschutz, wie z.B. Erstellung praxistauglicher Regelungen bzgl. E-Mail und Internetnutzung, Beratung bei der Einführung betrieblicher Kontrollmittel, Konzeption eines rechtssicheren und praxistauglichen Umgangs mit Mitarbeiterdaten, Mitwirkung bei der Auswahl und Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
  • Gestaltung und Beendigung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
  • Vertretung von Führungskräften in eigenen Angelegenheiten
  • Betriebsverfassungsrecht, wie z.B. umfassende Unterstützung in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, Führung von Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Betriebsvereinbarungen, Vertretung bei Einigungsstellenverfahren, Beratung bei der Durchführung von Betriebsratswahlen
  • Handelsvertreterrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen

Familien-
und Erbrecht


Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Langjährige Erfahrung und Spezialisierung in diesen Rechtsgebieten versetzen uns in die Lage, individuell für jeden Mandanten eine Lösung der oftmals komplexen juristischen, wirtschaftlichen und zwischenmenschlichen Problemstellungen zu erarbeiten, zu vereinbaren und gegebenenfalls durchzusetzen.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:

Familienrecht

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Ehescheidungsverfahren inklusive sämtlicher Verbundverfahren
  • Isolierte Familienverfahren, insbesondere Zugewinnausgleich, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht, eheliche Wohnung und Hausrat
  • Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens
  • Teilungsversteigerung
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Vaterschaftsfeststellungs- und Ehelichkeitsanfechtungsverfahren
  • Adoptionen

Erbrecht

  • Nachfolge in privates und betriebliches Vermögen
  • Letztwillige Verfügungen, insbesondere Testamente und Erbverträge
  • Übertragungen zu Lebzeiten, vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbscheinsverfahren
  • Erbenfeststellungsverfahren
  • Nachlassauseinandersetzung
  • Teilungsversteigerung
  • Testamentsvollstreckung
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht