Dr. Andreas Helm

Rechtsanwalt   |   Partner   |   Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Andreas Helm ist seit vielen Jahren ein anerkannter und erfahrener Experte im Privaten Baurecht und Immobilienwirtschaftsrecht. Er berät hierbei in- und ausländische Investoren, Konzerne (DAX und M-DAX), mittelständische Unternehmen, Bestandshalter, Projektentwickler, Banken und Family Offices.

Neben der klassischen Rechtsberatung versteht Andreas Helm seine Tätigkeit als strategische Begleitung: Er unterstützt Mandanten bei der wirtschaftlich sinnvollen Strukturierung von Vorhaben und Transaktionen, der Risikosteuerung sowie der Durchsetzung tragfähiger Ergebnisse in Verhandlungen. Dabei fließen tiefes Branchenwissen sowie ein ausgeprägtes Verständnis für Abläufe, Marktstandards, Schnittstellen und Entscheidungslogiken der Immobilienwirtschaft konsequent in die Beratung ein.

Ein Schwerpunkt seiner langjährigen Tätigkeit ist die Beratung bei zahlreichen komplexen Projektentwicklungen. Hier berät Andreas Helm als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Lehrbeauftragter für Privates Baurecht (IREBS International Real Estate Business School) bei der Strukturierung der Projekte sowie bei der Gestaltung und Verhandlung der Planer- und Bauverträge (GU-, GÜ-Verträge, GMP-Verträge sowie (General-)Planer-, Projektsteuerer- und Projektentwicklungsverträge) – und baubegleitend im Rahmen des Juristischen Bau-Projektmanagements.

Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Beratung bei komplexen Immobilientransaktionen in allen Assetklassen und in jeder Größenordnung. Andreas Helm begleitet hierbei den gesamten Transaktionsprozess – von der Strukturierung und Due Diligence über die Gestaltung und Verhandlung der maßgeblichen Transaktionsdokumentation bis zum Signing/Closing und der Umsetzung.

Darüber hinaus berät Andreas Helm bei der Strukturierung und Umsetzung von Joint Ventures sowie in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen rund um Immobilieninvestments und Projektentwicklungen (insbesondere Beteiligungs-, Governance- und Gesellschaftervereinbarungen). Ein weiterer Fokus liegt auf Finanzierungs- und Sicherheitenstrukturen – einschließlich Mezzanine-Finanzierungen – sowie auf der rechtlichen Begleitung von Restrukturierungen in der Immobilienwirtschaft, insbesondere an der Schnittstelle von Finanzierung, Vertragsstruktur und Projektumsetzung.

Schließlich unterstützt Andreas Helm bei der Gestaltung und Verhandlung komplexer Gewerberaummietverträge in allen Assetklassen.

Andreas Helm ist seit 2008 Lehrbeauftragter der Universität Regensburg (IREBS – International Real Estate Business School) für Privates Bau- und Architektenrecht, hält Vorträge und Vorlesungen für den immoebs e.V. im Baurecht und für die Immobilienakademie der European Business School (ebs) im Bereich des Insolvenzrechts in der Immobilienwirtschaft. Andreas Helm ist zudem Autor und Herausgeber zahlreicher immobilien- und baurechtlicher Veröffentlichungen.

Andreas Helm wird seit vielen Jahren in Rankings gelistet und seit 2013 jedes Jahr im JUVE HANDBUCH Wirtschafts-Kanzleien sowie seit 2016 in LEGAL 500 Deutschland empfohlen und hervorgehoben, u. a. als:

  • „Kundenorientiert und unternehmerisch“, „sehr kompetent u. kollegial“, „sehr gewissenhaft“, JUVE Handbuch 2015/2016
  • „Der renommierte Andreas Helm ist die Schlüsselfigur“, LEGAL 500 Deutschland 2015
  • „Geschickter Verhandlungsführer“, LEGAL 500 Deutschland 2017
  • „Ruhiger und besonnener Angang, zielorientiert, keine Eitelkeiten, fachliches Know-how“, JUVE HANDBUCH Wirtschafts-Kanzleien 2021/2022
  • „Verbindet auf einzigartige Weise erstklassige juristische Beratung mit einem hohen Maß an taktischem Verhandlungsgeschick“, LEGAL 500 Deutschland 2021
  • „Einer der besten Verhandler im Markt“, LEGAL 500 Deutschland 2021
  • „Dr. Andreas Helm ist ein exzellenter Verhandler, denkt immer einen Schritt weiter als die anderen“, LEGAL 500 Deutschland 2022
  • „Sehr guter Verhandler“, „gute Vernetzung in München und Umgebung“, JUVE HANDBUCH Wirtschafts-Kanzleien 2021/2022
  • „Schnell, zuverlässig, unglaublich breites Wissen“, LEGAL 500 Deutschland 2023
  • „Er verhandelt sehr praxisorientiert und präsentiert gute Lösungen. Ist nicht aus der Fassung zu bringen. Immer sachlich und zuvorkommend“, LEGAL 500 Deutschland 2023
  • „Andreas Helm besitzt Seriosität, Vertrauenswürdigkeit und Professionalität sowie Kreativität bei komplexen Verhandlungssituationen und ist lösungsorientiert“, LEGAL 500 Deutschland 2023
  • „Oft empfohlen“, „sehr erfahren“, JUVE HANDBUCH Wirtschafts-Kanzleien 2024/2025
  • „Andreas Helm ist ein großartiger Verhandler“, LEGAL 500 Deutschland 2025
  • „Kollegial, kompetent“, „oft empfohlen“, JUVE HANDBUCH Wirtschafts-Kanzleien 2025/2026

Er ist laut HANDELSBLATT / BEST LAWYERS 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 sowie WIRTSCHAFTSWOCHE 2025 einer der besten Anwälte Deutschlands im Privaten Baurecht und im Immobilienwirtschaftsrecht.

Studium
in München

Wissenschaftlicher Assistent
an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU)

Repetitor
im Juristischen Repetitorium Hemmer, München, Augsburg, Passau

Promotion
an der LMU bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus-Wilhelm Canaris

Anwaltszulassung
2002

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
seit 2010

Vorsitzender des Vorstandes Die Jungen Unternehmer BJU der Familienunternehmer e.V., Regionalkreis München und Südbayern
bis 2011

Mitgliedschaften
ARGE Bau- und Architektenrecht im DAV
Vereinder Förderung der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München e.V.

Fremdsprachen
Englisch

Immobilienwirtschaftsrecht
Immobilientransaktionen (Asset- und Share-Deal), Due Diligence, Beratung in der Post-Closing-Phase, Joint-Venture-Vereinbarungen, Erbbaurechtsverträge

Privates Bau- und Architektenrecht
Juristisches Bauprojektmanagement, Gestaltung von Bauverträgen, Planerverträgen und Projektsteuerungsverträgen, baubegleitende Rechtsberatung,  Nachbarrechtliche Vereinbarungen, Konzeptionierung von Bauträgervorhaben, Gestaltung von Bauträgerverträgen, Beratung bei der Abwicklung von Bauträgerverträgen

Gewerbliches Mietrecht
Gestaltung von Gewerberaummietverträgen (Büro, Retail, Hotel Logistik), mietvertragliche Beratung im Rahmen der Projektentwicklung, mietvertragliche Due Diligence, Beratung bei der Abwicklung von Gewerberaummietverträgen auf Vermieter- und Mieterseite

I. SELBSTÄNDIGE WERKE

  1. Die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform, (Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 275 Abs. 2 BGB sowie zur Klärung des Verhältnisses von § 275 Abs. 2 BGB zu § 275 Abs. 1 BGB und zur Störung der Geschäftsgrundlage im Sinne von § 313 BGB), 220 S., Frankfurt am Main: Peter Lang, 1. Aufl. 2004.
  2. Bauleitung und Objektüberwachung von A-Z, Praxishandbuch zur kostengerechten, termingerechten, rechtssicheren und qualitätsorientierten Bauausführung, (Aleweld /Helm, Hrsg.), Loseblattwerk mit ca. 1500 S., Kissing: WEKA Baufachverlag, 2004. Vollständige Bearbeitung folgender Kapitel:
    • Teil 3: Bauvertragsrecht (ATV, Bauvertrag, Besondere Leistungen nach der HOAI, Besondere Leistungen nach VOB/C, Gesamtschuldnerische Haftung, Grundleistungen nach der HOAI, Nebenleistungen nach der VOB/C Pauschalverträge, Sicherheitsleistung, Vertragsstrafe), ca. 190 Seiten.
    • Teil 4: Ausschreibung und Vergabe (Grundzüge des Vergaberechts und des Vergabeverfahrens), ca. 200 Seiten.
    • Teil 5: Baudurchführung: Kosten- und Terminkontrolle (Abfall und Entsorgung, Baueinstellung durch Behörden, Objektbetreuung, Objektüberwachung), ca. 125 Seiten.
    • Teil 6: Nachtragswesen: Bearbeitung des rechtlichen Teils, ca. 150 Seiten.
    • Teil 7: Bauabnahme und Schlussrechnung, ca. 100 Seiten
    • Teil 8: Haftung und Mängelbeseitigung (Architektenhaftung, Baumangel, Kündigung des Bauvertrages, Mangel des Architektenwerks, Mangelbeseitigung, Selbständiges Beweisverfahren, Verjährung), ca. 200 Seiten.
    • Teil 9: Risikomanagement: Baugrundrisiko, Bauhandwerkersicherheit, Baustrafrecht, Insolvenz am Bau, Versicherungen im Bauwesen, Pauschalierung von Architektenhonoraren, ca. 140 Seiten
    • Teil 10: Rechtsprechung, ca. 60 Seiten
  3. Bauleitung im Grund- und Tiefbau, haftungssichere Durchführung von Bauvorhaben, (Aleweld /Helm, Hrsg.), Loseblattwerk mit ca. 1000 S., Kissing: WEKA Baufachverlag, 2004. Vollständige Bearbeitung folgender Kapitel:
    • Teil 3: Bauvertragsrecht von A-Z, ca. 150 Seiten.
    • Teil 4: Ausschreibung und Vergabe von A-Z, ca. 50 Seiten
    • Teil 6: Nachtragswesen von A-Z: Bearbeitung des rechtlichen Teils, ca. 150 Seiten.
    • Teil 7: Bauabnahme und Schlussrechnung, ca. 100 Seiten
    • Teil 8: Haftung und Mängelbeseitigung (Architektenhaftung, Baumangel, Kündigung des Bauvertrages, Mangel des Architektenwerks, Mangelbeseitigung, Selbständiges Beweisverfahren, Verjährung), ca. 200 Seiten.
  4. Musterformulare für die Bauleitungspraxis auf CD-Rom, Mustersammlung mit Musterbriefen und Musterverträgen, Kissing: WEKA Baufachverlag, 2002

II. MITARBEIT AN SAMMELWERKEN

  1. Architektenrecht in: Schulte/Stellmann, Immobilienökonomie II, rechtliche Grundlagen, 3. Auflage, Oldenbourg Verlag
  2. Kontrolle der Bauausführung und Vertragsgestaltung in: Maßtoleranzen im Hochbau – Kontrolle der Bauausführung, in: Schlapka/Tiltmann/Helm, Maßtoleranzen im Hochbau – Kontrolle der Bauausführung, ca. 600 S., Kissing: WEKA Baufachverlag, 2004. Bearbeitung folgender Teile:
    • Teil 10: Bauabnahme und Kontrolle, 180 Seiten
    • Teil 11: Vertragsgestaltung, 100 Seiten

III. AUFSÄTZE UND URTEILSANMERKUNGEN

  1. Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf das Baugewerbe, München, 2002, 48 S., veröffentlicht im Internet unter www.wekamedia.de.
  2. Das Organisationsverschulden des Werkunternehmers nach der Schuldrechtsreform, in: Schlapka/Tiltmann/Helm (Hrsg.), Maßtoleranzen im Hochbau – Kontrolle der Bauausführung, 12 S, Kissing: WEKA Baufachverlag, 2002.
  3. Die freie Auftaggeberkündigung gem. §§ 649 S. 1 BGB, 8 Nr. 1 VOB/B (Teil I), in: Baurecht und Baupraxis (BrBp) 2004 – Ausgabe November), Deutscher Anwaltverlag.
  4. Die freie Auftaggeberkündigung gem. §§ 649 S. 1 BGB, 8 Nr. 1 VOB/B (Teil II), in: Baurecht und Baupraxis (BrBp) 2004 – Ausgabe Januar 2005), Deutscher Anwaltverlag.
  5. Anforderungen an die Formulierung des selbständigen Beweisantrags zur Hemmung der Verjährung, in: NZBau, Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht, 6/2011, S. 328 bis 335.
  6. Vermieterwechsel: Bleibt Bürgenhaftung unberührt?, in: IMR 2011, 413.
  7. Arglist nicht kausal für Kaufentschluss: Haftungsausschluss greift dennoch nicht!, in: IMR 2011, 463.
  8. Architektenplanung ignoriert Steuervorteile: Schadensersatz?, in: IBR 2011, 596.
  9. Kaufpreis 100 % über Wert: Kaufvertrag sittenwidrig!, in: IMR 2012, 202.
  10. Handwerkliche Nachlässigkeiten begründen keine Arglisthaftung!, in: IBR 2012, 385.
  11. Vereinbarung der Betriebskostenpauschale auch konkludent möglich!, in: IMR 2012, 1022.
  12. Mietanpassung bei nicht mehr fortgeschriebenem Index?, in: IMR 2013, 62.
  13. Abschied vom Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten?, in IBR 2014, 414.
  14. Zur Ausführung von Dachstuhl-, Gauben- und Dämmarbeiten gehören auch die Anschlüsse!, in: IBR 2015, 12.
  15. Sechs Monate für Einwendungen sind nicht mehr angemessen!, in: IBR 2015, 54.

Lehrbeauftragter
an der Universität Regensburg für Privates Baurecht (IREBS)

Vortragstätigkeit

  • an der Universität Regensburg zum Grundstückskaufvertrag
  • zum privaten Baurecht bei der immoebs e.V.
  • für die Immobilienakademie der European Business School (ebs) im Bereich des Insolvenzrechts in der Immobilienwirtschaft

Seminare
zur rechtlichen Begleitung von Immobilientransaktionen

WAGENSONNER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Nymphenburger Straße 70
80335 München

Telefon
 +49 89 123 985 – 0

E-Mail
andreas.helm@wagensonner.com