Dr. Gernot Lissack
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt und berät Dr. Gernot Lissack seit 1998 private wie öffentliche Bauherren und Grundstückseigentümer, insbesondere auch Investoren, Bauträger und Projektentwickler bei der Schaffung, Modifikation und Sicherung von Baurecht.
Die Betreuung erstreckt sich dabei auf alle Fragen insbesondere im Zusammenhang mit Bauleitplanungsverfahren und korrespondierenden städtebaulichen Verträgen, bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren, verwaltungsrechtlichen Verträgen bei der Entwicklung von Innenbereichsvorhaben oder Vorhaben, die Befreiungen von einem Bebauungsplan bedürfen und erfasst – neben dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht – alle ergänzenden Rechtsbereiche, wie zum Beispiel auch das Immissionsschutz-, Naturschutz- und Fachplanungsrecht. Im Rahmen von die Schaffung oder Umwandlung von Baurecht begleitenden Wettbewerbsverfahren steht Dr. Gernot Lissack häufig als sachverständiger Berater an der Seite der Auslober.
Dr. Gernot Lissack ist ausgezeichnet vernetzt und in der Lage, nicht nur Rechtsfragen in kürzester Zeit Behandlungsvorschlägen zuzuführen, sondern auch die jeweils geeigneten Ansprechpartner zu bestimmen.
Neben diesen Aspekten besitzt Dr. Gernot Lissack eine besondere wissenschaftliche wie praktische Expertise im Kommunalrecht und berät zahlreiche Kommunen, Kommunalverbände und Verbände bzw. Unternehmen des öffentlichen Sektors.
Aufgrund der außergewöhnlichen Größe der Teams im öffentlichen Recht sowie der benachbarten Rechtsbereiche können Aufgaben jedweder Dimension und Schwierigkeit zeitnah bewältigt werden.