Dr. Nikolai H.R. Lück
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht betreut Dr. Nikolai Lück langjährig Unternehmen im In- und Ausland bei der Entwicklung und Umsetzung von industriellen sowie gewerblichen Großprojekten. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich Umwelt-, Bau-, Berg- sowie Energierecht und erfaßt insb. die Branchen Metallverarbeitung / Gießerei, Halbleiter-Industrie, elektronische Bauelemente, Rohstoffgewinnung und –Verarbeitung (z.B. Ziegelei), Lebensmittel, Chemie, Erneuerbare Energie sowie landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe und Schlachtgewerbe.
Die anwaltliche Beratung erstreckt sich dabei auf alle im Rahmen der Entwicklung, Transaktion sowie Begleitung von Bestandsbetrieben anfallenden rechtlichen Themen, wie die Erlangung und Erhaltung notwendiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z.B. nach Immissionsschutz-, Berg-, Wasser- oder Baurecht) und Antragsmanagement, Vertretung in behördlichen Aufsichts- und Überwachungsverfahren, Neu-/Umgestaltung von Baurecht/Bauleitplanung, Behandlung nachbarlicher Konflikte z.B. im Rahmen von Beschwerdesituationen, Betriebserweiterungen/-änderungen, angrenzenden Neubauvorhaben oder dort neu beabsichtigter Baugebiete samt damit korrespondierender Vertragsgestaltung.
Bei diesen Tätigkeiten erfolgt bei Bedarf eine enge Abstimmung mit Gutachtern gerade für technische Fragen, z.B. für die Bereiche Lufthygiene, Schwingungen, Schall, Altlasten sowie Hydrogeologie, für deren Einbindung in rechtliche Fragenstellungen ein über viele Jahre gewachsenes Netzwerk besteht.
Weiter befasst sich Dr. Nikolai Lück regelmäßig mit Vorhaben aus dem Sektor Hotel und Gastronomie sowohl in bau-, wie auch in gaststätten- und gewerberechtlicher Hinsicht.