An: 16. November 2023

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Da die Europäische Kommission die Schwellenwerte für die Geltung des EU-Vergaberechts im Zwei-Jahres-Rhythmus anpasst (zuletzt zum 1. Januar 2022), gelten für europaweite Auftragsvergaben ab dem 1. Januar 2024 neue EU-Schwellenwerte.

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