Philipp Schnell
Rechtsanwalt | Associate
Philipp Schnell berät Investoren, Unternehmen und die öffentliche Hand in den Bereichen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, des Umweltrechts und des Energiewirtschaftsrechts. Zu seinem Tätigkeitsspektrum gehören ebenfalls wasserrechtliche und denkmalschutzrechtliche Fragestellungen. Er berät insbesondere auch zu den Rechtsgebiete des Immissionsschutzes, des Naturschutzes sowie des Straßenrechts und die Überprüfung abgabenrechtlicher Bescheide (vor allem im Zusammenhang mit Baugenehmigungen).
Einen fachlichen Schwerpunkt bildet die Beratungspraxis im Recht der Erneuerbaren Energien. Philipp Schnell begleitet dabei sämtliche Phasen der Entwicklung und Vermarktung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie den An- und Verkauf von Anlagen. Ein besonderes Augenmerk liegt in der Begleitung von Photovoltaikprojekten.
Er ist Mitglied der Praxisgruppe Energie & Infrastruktur, geführt von Herrn Rechtsanwalt Schmidt und Herrn Rechtsanwalt Dr. Lück, und vertritt Mandanten auch bei energierechtlichen Fragestellungen (z.B. Netzzugang, Einspeisung, Abrechnung).
Herr Schnell ist engagiertes Mitglied im BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.V.