Philipp Schnell
Rechtsanwalt | Senior Associate
Philipp Schnell berät Private, Unternehmen, Investoren und die öffentliche Hand in allen Bereichen des Energiewirtschaftsrechts, des öffentlichen Bau- und Planungsrechts und des Umweltrechts.
Einen fachlichen Schwerpunkt bildet die Beratungspraxis im Recht der Erneuerbaren Energien. Philipp Schnell begleitet dabei sämtliche Phasen der Entwicklung und Vermarktung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie Projekttransaktionen. Ein besonderes Augenmerk liegt in der Begleitung von Photovoltaik- und Windkraftprojekten. Im Fokus stehen öffentlich-rechtliche Fragen und Genehmigungsverfahren (Bauleitplanung/Baugenehmigung/Immissionsschutz und natur- und artenschutzrechtliche Fragestellungen) sowie zivilrechtliche Grundstückssicherung. Herr Schnell vertritt Mandanten dabei auch bei energierechtlichen Fragestellungen, z.B. Netzzugang, Einspeisung, Abrechnung, Ausschreibungsverfahren.
Im Rahmen der Beratung bei Projektentwicklung, Transaktionen und Bestandsverwaltung im Immobilienbereich liegt eine besondere Spezialisierung auf dem Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsrecht, insbesondere dem regulatorischen Rahmen der Energieversorgung von Gebäuden als Schnittstelle zwischen Energie und Immobilie.
Weiteren Beratungsschwerpunkt bildet die Begleitung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Ausgangs- und Änderungsverfahren) und die Beratung von Anlagenbetreibern bei der Anpassung von Bestandsanlagen an sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen.
Philipp Schnell ist Mitglied der Praxisgruppe Energie & Infrastruktur. Außerhalb der Kanzlei engagiert er sich aktiv im BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.V. und als Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS). Dort hält er u.a. Vorlesungen, z.B. „Rechtliche Grundlagen der Energiewende“ im Rahmen der berufsbegleitenden Qualifizierung zum kommunalen Energiewirt.
Weiterhin publiziert er als Autor beim Verlag C.H.Beck oHG, zuletzt als Co-Autor des Handbuchs „Das neue GEG – Gebäudeenergiegesetz, Das „Heizungsgesetz“ im Miet-, WEG-, Bau- und Immobilienrecht“ (Dezember 2023, herausgegeben von Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Richter am Amtsgericht a. D. und Guido Meyer, Rechtsanwalt).