Dr. Florian Seebauer
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Dr. Florian Seebauer berät im Bereich des Öffentlichen Rechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Investoren, aber auch von Kommunen im Zusammenhang mit der Schaffung von Baurecht. Dabei werden alle im Rahmen des Bauleitplan-, Baugenehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahrens relevanten Facetten des Öffentlichen Rechts abgedeckt, insbesondere das Bauplanungs-, das Bauordnungs-, das Immissionsschutz- und das Naturschutzrecht.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Erstellung städtebaulicher Verträge.
Dr. Florian Seebauer ist zudem auf das Erschließungs- und Kommunalabgabenrecht spezialisiert, insbesondere auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Satzungen und Bescheiden im Zusammenhang mit der Erhebung von Beiträgen für die Herstellung von Straßen, Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen.