Dr. Florian Seebauer

Rechtsanwalt   |   Partner   |   Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Florian Seebauer berät im Bereich des Öffentlichen Rechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Investoren im Zusammenhang mit der Schaffung von Baurecht. Dabei werden alle im Rahmen des Bauleitplan-, Baugenehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahrens relevanten Facetten des Öffentlichen Rechts abgedeckt, insbesondere das Bauplanungs-, das Bauordnungs-, das Immissionsschutz- und das Denkmalschutzrecht. Seine Tätigkeit umfasst auch die Durchsetzung von Schadensersatz- bzw. Amtshaftungsansprüchen gegen Kommunen und Bauaufsichtsbehörden bei Verzögerung oder rechtswidriger Verhinderung von Bauvorhaben.

Dr. Florian Seebauer ist zudem auf das Erschließungs- und Kommunalabgabenrecht spezialisiert, insbesondere auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Satzungen und Bescheiden im Zusammenhang mit der Erhebung von Beiträgen für die Herstellung von Straßen, Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen.

Studium
in München

Promotion
Universität Regensburg

Anwaltszulassung
2004

Vorstandsmitglied
im Netzwerk Junger Münchner Juristen (NJMJ)

Fremdsprachen
Englisch, Französisch

Öffentliches Bau- und Planungsrecht
Bauleitplanungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen

Kommunal- und Kommunalverfassungsrecht

Beitrags- und Abgabenrecht
Kommunalabgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht

Baurechtliche Probleme bei der Errichtung von Mobilfunkmasten
BayVBl. 12/2007, S. 357 bis 363

WAGENSONNER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Nymphenburger Straße 70
80335 München

Telefon
+49 89 123 985 – 0

E-Mail
florian.seebauer@wagensonner.com