Dr. Florian Seebauer
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Dr. Florian Seebauer berät im Bereich des Öffentlichen Rechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Investoren im Zusammenhang mit der Schaffung von Baurecht. Dabei werden alle im Rahmen des Bauleitplan-, Baugenehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahrens relevanten Facetten des Öffentlichen Rechts abgedeckt, insbesondere das Bauplanungs-, das Bauordnungs-, das Immissionsschutz- und das Denkmalschutzrecht. Seine Tätigkeit umfasst auch die Durchsetzung von Schadensersatz- bzw. Amtshaftungsansprüchen gegen Kommunen und Bauaufsichtsbehörden bei Verzögerung oder rechtswidriger Verhinderung von Bauvorhaben.
Dr. Florian Seebauer ist zudem auf das Erschließungs- und Kommunalabgabenrecht spezialisiert, insbesondere auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Satzungen und Bescheiden im Zusammenhang mit der Erhebung von Beiträgen für die Herstellung von Straßen, Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen.