Lothar Wetlitzky
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lothar Wetlitzky ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist überwiegend auf dem Gebiet des privaten Baurechts, des Vergaberechts und des Immobilienwirtschaftsrechts und daneben auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig.
Im privaten Baurecht berät Lothar Wetlitzky vor allem in- und ausländische Architektur- und Ingenieurbüros bei allen im Rahmen größerer Planungs- und Bauvorhaben anfallenden Fragen. Das Spektrum der Tätigkeit reicht von der Beratung bei der Bewerbung um Aufträge über die rechtliche Begleitung bei Verhandlung und Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen bis hin zur Durchsetzung von Honorar- und Abwehr von Haftungsansprüchen.
Einen weiteren Schwerpunkt seiner baurechtlichen Tätigkeit bildet das Vergaberecht. Lothar Wetlitzky berät öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption öffentlicher Ausschreibungen für Planungs- und Bauaufträge. Im Rahmen von Vergabeverfahren berät er sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bewerber und vertritt sie in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren.
Lothar Wetlitzky berät und vertritt private und gewerbliche Bauherren und Bauunternehmer bei der Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungs- und Mängelansprüchen.
Im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts berät Lothar Wetlitzky bei der Strukturierung und Abwicklung von Projektentwicklungen und sonstigen Grundstücksgeschäften. Gegenstand der Tätigkeit sind rechtliche Themen wie die Strukturierung und Gründung von Projekt- bzw. Objektgesellschaften, die Erstellung und Verhandlung von Anteils- oder Grundstückskaufverträgen und die Erstellung und Verhandlung sonstiger im Rahmen der Realisierung einer Entwicklung erforderlicher Verträge.
Schließlich ist Lothar Wetlitzky vertieft auf dem Gebiet des Personengesellschaftsrechts sowie des GmbH-Rechts tätig. Er entwirft Gesellschaftsverträge und Gesellschafterbeschlüsse und berät bei Umstrukturierungen, Anteilsveräußerungen und –erwerben sowie zu Fragen der internen Gesellschaftsverfassung.