Ulrich Reblin, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
Ulrich Reblin berät und vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in allen Bereichen des privaten Immobilienrechts, insbesondere des Grundstücks- und Grundbuchrechts, des privaten Baurechts sowie des Gewerbe- und Wohnraummietrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von in- und ausländischen Mandanten bei Grundstückstranksaktionen und im Rahmen der Immobilienprojektentwicklung. Zu seinen Mandanten zählen vor allem Körperschaften des öffentlichen Rechts, Verbände, Immobiliengesellschaften, Energieversorger und Versicherungsgesellschaften. Ulrich Reblin ist zudem auf dem Gebiet des Rechts der Versicherungsaufsicht sowie des Kapitalanlagerechts tätig.
Aufgrund langjähriger Tätigkeit und fachspezifischer Veröffentlichungen weist Ulrich Reblin eine besondere Expertise auf dem Spezialgebiet des Sonderrechts der neuen Bundesländer (Restitution, Vermögenszuordnung, Transformation grundstücksrechtlicher und sonstiger Regelungen) auf; er vertritt und berät auf diesem Gebiet in- und ausländische Mandanten.
Neben beratender und vertragsgestaltender Tätigkeit liegt ein besonderer Schwerpunkt von Ulrich Reblin in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in den genannten Tätigkeitsbereichen sowie darüber hinaus in weiteren Gebieten des Zivilrechts. Dies umfasst auch die Begleitung von Mandanten in Revisionsverfahren als Korrespondenzanwalt im Rahmen der Abstimmung mit den beim Bundesgerichtshof tätigen Anwälten.