Stefan Denser
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Familienrecht
Stefan Denser berät und vertritt seine Mandanten außergerichtlich und prozessual vornehmlich im Familienrecht und im Erbrecht. Seit 1997 ist er Fachanwalt für Familienrecht.
Das Hauptaugenmerk seiner Tätigkeit in beiden Rechtsgebieten liegt in der Konzeption und Durchsetzung von vernünftigen Lösungen der oftmals komplexen juristischen, wirtschaftlichen und menschlichen Problemstellungen.
Auf dem Gebiet des Familienrechts gestaltet Stefan Denser Ehe- und Partnerschaftsverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die weitere außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung umfassen insbesondere die Bereiche Trennung und Ehescheidung, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht sowie eheliche Wohnung und Hausrat. Sein Spektrum umfaßt auch die Führung von Vaterschaftsfeststellungs- und Ehelichkeitsanfechtungsverfahren.
Im Bereich des Erbrechts berät Stefan Denser bei der Gestaltung lebzeitiger und letztwilliger Verfügungen und von Vereinbarungen zur Regelung der Nachfolge in private und betriebliche Vermögen sowie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die außergerichtliche und prozessuale Abwicklung von Nachlässen, insbesondere im Hinblick auf die Testamentsvollstreckung, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Teilungsversteigerung von im Nachlaß befindlichem Grundbesitz und die Geltendmachung von Pflichteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.