Dr. Gernot Lissack
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt und berät Dr. Gernot Lissack seit 1998 Grundstückseigentümer, seien es Private, mittelständische Unternehmen oder Großkonzerne sowie Investoren und Projektentwickler bei Schaffung, Modifikation und Sicherung von Baurecht.
Die Betreuung erstreckt sich dabei auf alle Fragen insbesondere im Zusammenhang mit Bauleitplanungsverfahren und korrespondierenden städtebaulichen Verträgen, bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren, verwaltungsrechtlichen Verträgen bei der Entwicklung von Innenbereichsvorhaben und erfasst – neben dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht – alle ergänzenden Rechtsbereiche, wie zum Beispiel auch das Immissionsschutz-, Naturschutz- und Fachplanungsrecht.
Dr. Gernot Lissack ist ausgezeichnet vernetzt und in der Lage, nicht nur Rechtsfragen in kürzester Zeit Behandlungsvorschlägen zuzuführen, sondern diesbezüglich auch die jeweils geeigneten Ansprechpartner zu bestimmen.
Neben diesen Aspekten besitzt Dr. Gernot Lissack eine besonders wissenschaftliche wie praktische Expertise im Kommunalrecht und berät zahlreiche Kommunen und Kommunalverbände.