Vergaberecht, Privatisierung und ÖPP-Modelle


Wir beraten und vertreten öffentliche Auftraggeber und Unternehmen des Baugewerbes sowie des Dienstleistungssektors in allen Bereichen öffentlicher Ausschreibungen einschließlich Privatisierungsmaßnahmen und Gestaltung und Umsetzung von Modellen der öffentlich-privaten Partnerschaft. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern sowie den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte und in Schadenersatzverfahren.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:
    • Beratung von öffentlichen Auftraggebern vor, während und nach einer Ausschreibung nach VOB/A, VOL und VOF (Vergleich von Eigenrealisierung und Fremdvergabe, Konzeptionierung der Ausschreibung, Begleitung während des Vergabeverfahrens, Vertretung im Rahmen von Nachprüfungs- und Schadenersatzverfahren)
    • Beratung von Architekten im Rahmen von Wettbewerbsverfahren
    • Beratung von bietenden Unternehmen des Baugewerbes sowie des Dienstleistungssektors bei Vergabeverfahren (Rechtliche Beratung in der Angebotsphase bis zum Zuschlag für die Realisierung) und darüber hinaus bei der Durchführung und Abwicklung des zustandegekommenen Vertrages bzw. bei unterlegenen Bieter im Hinblick auf die Einlegung von Rechtsmitteln
    • Vergaberechtliche Beratung zu Investorenprojekten, insbesondere im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand
    • Beratung und Vertretung von unterlegenen Bietern in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern sowie den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte und in Schadenersatzverfahren
    • Beratung von Kommunen und Privaten (bspw. Fondsgesellschaften) in Privatisierungsverfahren (haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Beratung, Konzeption und Errichtung des neuen Aufgabenträgers, Transaktionsgeschäft)
    • Konzeptionierung und Strukturierung von ÖPP-Modellen (insbesondere Erstellung einer Machbarkeitsstudie; Abstimmung mit den zuständigen Behörden)
    • Vertragliche Gestaltung von Betreiberverträgen