Öffentliches Baurecht


Wir bieten eine umfassende Beratung in allen Bereichen des Öffentlichen Rechts, die für Immobilien und für die Entwicklung von Grundstücken relevant sind. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung bei der Begleitung von Großprojekten verfügen wir über eine herausragende Expertise insbesondere im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Planfeststellungsrecht, Umweltrecht und Bodenschutzrecht.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:
  • Begleitung in Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan), Beratung bei der Schaffung von Baurecht, (gerichtliche) Überprüfung von Bebauungsplänen
  • Beratung in Baugenehmigungsverfahren
  • Beratung in Planfeststellungsverfahren
  • Beratung im Immissionsschutzrecht, z. B. bei Beeinträchtigungen durch Lärm, Feinstaub, Gerüchen oder Erschütterungen
  • Beratung im Umweltrecht, z. B. bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, Hochwasser- und Grundwasserschutz
  • Beratung im Bodenschutzrecht, z. B. bei Altlasten und Bodenkontaminationen
  • Beratung im Erschließungsrecht, Erschließungsbeitragsrecht und Kommunalabgabenrecht, z. B. bei der Erhebung von Beiträgen für Straßen, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
  • Beratung in Enteignungs- und Umlegungsverfahren, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Grundstückswertminderungen
  • Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen, z. B. bei rechtswidriger Verzögerung oder Ablehnung von Bauanträgen
  • Durchführung von Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren, z. B. Verpflichtungsklagen auf Erteilung von Baugenehmigungen, Normenkontrollverfahren zur Überprüfung von Bebauungsplänen